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Vol. 1 · Ed. 2026
CyberGlossary
Entry № 286

Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)

Was ist Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)Förmlicher Antrag einer Person an den Verantwortlichen, zu erfahren, welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden und eine Kopie zu erhalten, gemäß Art. 15 DSGVO und vergleichbaren Gesetzen.


Ein Auskunftsersuchen (Data Subject Access Request, DSAR) ist das Verfahren, mit dem betroffene Personen ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, UK DPA 2018, CCPA § 1798.110, LGPD Art. 18 oder anderen Regimen ausüben. Der Verantwortliche muss bestätigen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Kopie bereitstellen und über Zwecke, Empfänger, Speicherdauer, Quellen, automatisierte Entscheidungen sowie internationale Übermittlungen aufklären. Übliche Fristen sind ein Monat (DSGVO) bzw. 45 Tage (CCPA), die erste Anfrage ist kostenlos. Organisationen identifizieren die anfragende Person, durchsuchen strukturierte und unstrukturierte Systeme, schwärzen Daten Dritter, dokumentieren Entscheidungen und können Fristen bei komplexen Fällen verlängern. Wiederholte, offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge können abgelehnt oder kostenpflichtig sein.

Beispiele

  1. 01

    Eine ehemalige Mitarbeiterin verlangt alle Daten im HR-System, in E-Mail-Backups und in der Videoüberwachung.

  2. 02

    Ein Kunde stellt zusammen mit einer DSAR einen Antrag auf portierten Export seiner Bestellhistorie nach Art. 20 DSGVO.

Häufige Fragen

Was ist Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Förmlicher Antrag einer Person an den Verantwortlichen, zu erfahren, welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden und eine Kopie zu erhalten, gemäß Art. 15 DSGVO und vergleichbaren Gesetzen. Es gehört zur Kategorie Datenschutz der Cybersicherheit.

Was bedeutet Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Förmlicher Antrag einer Person an den Verantwortlichen, zu erfahren, welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden und eine Kopie zu erhalten, gemäß Art. 15 DSGVO und vergleichbaren Gesetzen.

Wie funktioniert Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Ein Auskunftsersuchen (Data Subject Access Request, DSAR) ist das Verfahren, mit dem betroffene Personen ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO, UK DPA 2018, CCPA § 1798.110, LGPD Art. 18 oder anderen Regimen ausüben. Der Verantwortliche muss bestätigen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, eine Kopie bereitstellen und über Zwecke, Empfänger, Speicherdauer, Quellen, automatisierte Entscheidungen sowie internationale Übermittlungen aufklären. Übliche Fristen sind ein Monat (DSGVO) bzw. 45 Tage (CCPA), die erste Anfrage ist kostenlos. Organisationen identifizieren die anfragende Person, durchsuchen strukturierte und unstrukturierte Systeme, schwärzen Daten Dritter, dokumentieren Entscheidungen und können Fristen bei komplexen Fällen verlängern. Wiederholte, offenkundig unbegründete oder exzessive Anträge können abgelehnt oder kostenpflichtig sein.

Wie schützt man sich gegen Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Schutzmaßnahmen gegen Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR) kombinieren typischerweise technische Kontrollen und operative Praktiken, wie in der Definition oben beschrieben.

Welche anderen Bezeichnungen gibt es für Auskunftsersuchen der betroffenen Person (DSAR)?

Übliche alternative Bezeichnungen: DSAR, Auskunftsantrag, Auskunftsrecht.

Verwandte Begriffe